Klirrende Kälte: Dringende Warnung vor Betreten von Eisflächen!

Es droht Lebensgefahr

Die Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) warnt eindringlich davor, Eisflächen zu betreten, da dies lebensgefährlich ist. Diese Warnung gilt insbesondere für Kinder. Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonal sind aufgefordert, hier unbedingt der Aufsichtspflicht nachzukommen. Das Betreten von Eisflächen öffentlich zugänglicher Gewässer im Gemeindegebiet ist nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt verboten. Auf Grund der lebensbedrohlichen Gefährdung beim Betreten von Eisflächen wird an dieser Stelle nochmals auf unbedingte Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung hingewiesen. Demnach ist das Betreten von Eisflächen öffentlich zugänglicher Gewässer verboten; Ausnahmen würden ortsüblich bekannt gegeben werden. Es ist verboten, die Eisflächen mit Fahrzeugen zu befahren, Löcher in das Eis zu schlagen oder zu bohren sowie Eis zu entnehmen.