Corona-Virus (233): Beschluss von Bund und Ländern

Vom 5. Januar 2021

Der aktuelle Lockdown, der ursprünglich bis zum 10. Januar 2021 verordnet war, wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Dies haben Bund und Länder heute beschlossen. Zu den vorhandenen Beschränkungen treten weitere, teil schärfere Maßnahmen, in Kraft. Unter anderem werden die Kontakte auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt, Kitas und Schulen sollen bis auf die Notbetreuung geschlossen bleiben.

Auszüge aus dem Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Den entsprechenden ausführlichen Beschluss gibt es im nebenstehenden Dokument.