Tipps für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Umgang mit Wählerinnen und Wählern mit Behinderung

die gute Zusammenarbeit mit dem ABiSA und bekräftige ebenfalls die Bemühungen der Stadt, die baulichen Ausführungen zunehmend barrierefreier gestalten zu wollen. Den Verbandsmitgliedern dankte Schmidt für die übersichtliche und anschauliche Hilfestellung. Der Flyer richtet sich an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Umgang mit behinderten Menschen, die zum Wählen in den Wahlraum kommen. Sachliche Tipps wurden zusammengestellt, die bei der Begegnung mit gehandicapten Menschen helfen sollen. Die Tipps sollen auch bereits bei der Schulung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer berücksichtigt werden. Im Gespräch mit der Sachgebietsleiterin SG Bürgerbüro/Meldewesen und Wahlen, Silvia Laube, wurde informiert, dass bereits jetzt schon mehr als drei Viertel der Wahllokale in Schönebeck barrierefrei sind. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte werden die Bürgerinnen und Bürger über die Barrierefreiheit ihres Wahlraumes informiert. Weiterhin enthält die Wahlbenachrichtigung eine Telefonnummer, unter welcher die Wahlberechtigten erfahren können, ob ihr Wahlraum barrierefrei ist. Ebenso wird die Telefonnummer des Blinden -und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt e. V. (BSVSA) angegeben. Dort können Wahlberechtigte Stimmzettelschablonen und Tonträger mit Wahlinformationen kostenlos anfordern. Und auch weiterhin wird sich die Stadt um das Thema Barrierefreiheit bemühen.

Tipps für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Umgang mit Wählerinnen und Wählern mit Behinderung >> (PDF, 129 KB)