Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien" |
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Montag, den 02. Mai 2016 um 09:36 Uhr |
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe) Durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde in der Sitzung am 14. April 2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 "Steinhafen Pretzien" gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Begründung sowie den bereits bekannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016 im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten montags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. (4) Baugesetzbuch auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse: http://www.schoenebeck-elbe.de eingesehen werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 ?Steinhafen Pretzien? gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. |